Klein: Volksverhetzungsparagraf erzielt nicht die nötige Wirkung - muss klarer gefasst werden

Typ: Interview , Datum: 06.08.2023

Felix Klein spricht im Interview mit Jacques Schuster und Frederik Schindler von der Welt am Sonntag über die hohen Zustimmungswerte der AfD, das Vordringen von Antisemitismus im Kunst- und Kulturbereich und über Wege zur Bekämpfung von Antisemitismus an Schulen.

WELT AM SONNTAG

WELT AM SONNTAG: Herr Klein, wie blicken Sie auf den Höhenflug der AfD

Felix Klein: Ich mache mir Sorgen, dass eine solche Partei derartige Zustimmung findet. Die AfD duldet Antisemitismus und führende Kräfte, die den Holocaust relativieren; sie will jüdisches Leben mit Anträgen erschweren, koscheres Schlachten zu verbieten. Wenn die AfD jüdische Speisegesetze beschneiden will, ist das eine Gefahr für jüdisches Leben. 

Führende Verfassungsrechtler sehen eine Staatskrise auf uns zukommen, sollte die AfD in Thüringen Regierungspartei werden. Wie sehen Sie das? 

Klein: Die AfD ist eine legale Partei, die am demokratischen Wettbewerb teilnimmt. Gleichwohl gibt es Anzeichen dafür, dass dort demokratiefeindliche Kräfte am Werk sind. Jeder potenzielle Amts- und Mandatsträger sollte vor der Wahl auf seine Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüft werden. 

Die AfD betont eine Verbundenheit zu Israel und behauptet von sich selbst, durch ihre migrationsfeindliche Politik „Garant jüdischen Lebens“ zu sein.

Klein: Weder die israelische Regierung noch die israelische Botschaft in Deutschland empfängt Delegationen der AfD. Das spricht für sich. Es ist fadenscheinig, Israel als Bollwerk gegen Muslime zu konstruieren. Die Muslime sind nicht per se Feinde der Juden oder Feinde von Israel. 

Besteht darin nicht der entscheidende Unterschied zwischen der AfD und der NSDAP? Adolf Hitler hätte nicht einmal für eine Million Reichsmark in Gold einem Juden die Hand geschüttelt. Die AfD hingegen würde eine Million Euro zahlen, damit sie Juden die Hand schütteln kann. 

Klein: Es gibt einen großen Unterschied zwischen der AfD und der NSDAP. Ich kann trotzdem sehr gut verstehen, wenn sich jüdische Organisationen abgrenzen. Die Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen hat in Deutschland, dem Land der Täter, eine ganz besondere Perfidität.

Die Wissenschaftlerin Muriel Asseburg wurde kürzlich für ihre Aussage kritisiert, dass die israelische Regierung in der Nahostpolitik auf Deutschland „Druck ausüben“ könne, weil „wir sie zum Schiedsrichter gemacht haben darüber, ob wir denn sinnvoll mit unserer Vergangenheit umgehen“. Wie bewerten Sie das? 

Klein: Ich empfinde die Erinnerungskultur in Deutschland als eine große Errungenschaft, die die deutsche Gesellschaft mit großen Mühen erarbeitet hat. Ich sehe nicht, dass Israel hier ein Schiedsrichter wäre. Frau Asseburg kann als Expertin der Stiftung Wissenschaft und Politik, die die Bundesregierung berät, natürlich ihre Meinung haben. Sie muss sich aber auch nicht wundern, wenn es Widerspruch gibt. Sie deswegen persönlich einzuschüchtern oder zu beleidigen, ist jedoch nicht akzeptabel.

Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) wird von der Bundesregierung finanziert. In einer Analyse für die SWP schreibt Asseburg: „Prima facie begeht Israel in den besetzten Gebieten das Verbrechen der Apartheid, das als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft ist.“ Warum müssen wir das finanzieren? 

Klein: Israel Apartheid zu unterstellen, delegitimiert den jüdischen Staat und ist daher ein antisemitisches Narrativ, an dessen Verwendung Kritik geübt werden kann und soll. Es würde aber zu weit gehen, deshalb die Gelder für die Stiftung zu kürzen. 

Steht der Fall Asseburg als pars pro toto? Ist die einseitige Haltung der Wissenschaftlerin nicht leider fast common sense in Kultur und Wissenschaft? 

Klein: Ich beobachte das Vordringen von Antisemitismus im Kunst- und Kulturbereich mit großer Sorge. Wenn sich etwa die Band Rammstein wie KZ-Häftlinge kleidet oder die Band Ska-P Aktionen der israelischen Armee mit denen von Nazi-Deutschland gleichsetzt, überschreitet das eine rote Linie. Auch die Documenta15 hat eine Gelegenheitsstruktur für Antisemitismus geboten. 

Hat die Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hier eine gute Figur gemacht? 

Klein: Sie hat den Versicherungen der Documenta-Leitung, dass keine antisemitischen Kunstwerke zu sehen sein würden, Glauben geschenkt. Ich bin optimistisch, dass sich die Skandale auf der Documenta nicht mehr wiederholen werden. Im Kunst- und Kulturbereich sollen entsprechende Strukturen geschaffen werden, die das verhindern, etwa durch entsprechende Passagen in Förderrichtlinien. 

Es gibt immer wieder den Vorwurf, dass Kritiker des israelbezogenen Antisemitismus übertreiben – und aus guten Motiven heraus eine Atmosphäre der Intoleranz schaffen und den Meinungspluralismus einengen.

Klein: Es gibt keinen harmlosen Antisemitismus. Wir dürfen keine Form von Antisemitismus unwidersprochen lassen. Der Attentäter von Halle hatte genau die Bilder im Kopf, die wir auf der Documenta in Kassel gesehen haben: Juden als Schweine, die man ausrotten muss. 

Der Bundesverband Rias registrierte im vergangenen Jahr so viele Fälle extremer antisemitischer Gewalt wie nie zuvor. Wer sind die Täter solcher Gewalttaten?

Klein: Was antisemitisch motivierte Gewalttaten, überhaupt die strafrechtlich relevante Seite des Antisemitismus angeht, so handelt es sich dabei vor allem um rechtsextreme Täter. Gefolgt von antisemitischen Vorfällen, die von Muslimen ausgehen, meist auf Israel bezogen. Im Grunde aber ist es gleichgültig, woher die Aggression kommt. Wir müssen jede Form von Antisemitismus angehen und dürfen nicht die eine Gruppe gegen eine andere ausspielen. Übrigens wird die Mehrheit der antisemitischen Straftaten im Internet begangen. Wir müssen neue Instrumente entwickeln, um Antisemitismus im Netz wirksamer zu bekämpfen. 

Was schwebt Ihnen vor?

Klein: Ich appelliere an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die Durchführung des EU-Gesetzes über die digitalen Dienste nun rasch zu realisieren und unseren nationalen Rechtsrahmen entsprechend auszurichten. Das Besondere an diesem EU-Gesetz ist, dass die Internetplattformen nicht nur rechtswidrige Inhalte löschen müssen, sondern auch die Daten über die Personen an die Polizei weitergeben müssen, die diese Inhalte verbreitet haben. Die Ermittlung würde sehr viel einfacher werden. Das Bundeskriminalamt hat besondere personelle und materielle Ressourcen dafür geschaffen, Meldungen strafbarer Inhalte zu bearbeiten. In einem Pilotversuch aus Hessen ist es gelungen, derartige Täter gerade aus dem rechtsextremen Bereich zu ermitteln. Ich bin überzeugt, dass das EU-Gesetz über digitale Dienste eine entscheidende Wendemarke in der Bekämpfung von Antisemitismus sein wird.

 

In einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wurden im Jahr 2018 Juden in Deutschland zu den schwersten selbst erlebten Vorfällen antisemitischer Belästigung befragt. Als größte Gruppe gaben 41 Prozent „extremistische Muslime“ als angenommene Täter.

Klein: Man sollte diese Wahrnehmung ernst nehmen. Deswegen sind wir ja auch in einem beständigen Austausch mit dem Zentralrat der Juden und den verschiedenen Sicherheitsbehörden. Aber die Wahrnehmung trifft sich nicht immer mit der Massivität der angezeigten Fälle auf anderen Feldern. Was den Antisemitismus muslimischer Extremisten angeht, so sehe ich hier vorrangig Polizei und Staatsanwaltschaft gefordert. Auch ist die Politik gefragt, bei der Integration in Deutschland neu angekommener Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten Wert auf die Vermittlung demokratischer Werte zu legen. Wir müssen als Gesellschaft ganz deutlich machen: , Wer in Deutschland heimisch sein möchte oder werden will, muss wissen: Der Holocaust ist das größte jemals von Deutschen begangene Verbrechen. Wer Juden angreift, stellt sich gegen unsere Werte und all unsere Bemühungen, aus der Geschichte zu lernen.

Sie sprachen bereits von der Hetze im Internet. Muss die Regierung auf diesem Feld noch einmal gesetzlich nachschärfen?

Klein:Mehr als 60 Prozent aller antisemitischen Straftaten sind Volksverhetzung. Der Volksverhetzungsparagraf erzielt aber nicht die nötige Wirkung. Er muss klarer gefasst werden. Es müsste genauer beschrieben werden, ab wann der Paragraf gilt. Darüber hinaus sollten ausdrücklich die verschiedenen Gruppen definiert werden, die Opfer antisemitischer, rassistischer oder sexistischer Angriffe sind, damit sie ihre Rechte besser wahrnehmen können.  Wenn Juden derart diffamiert werden, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung vorliegt, sollten sie in einem Strafprozess das Recht der Nebenklage erhalten. Bedauerlicherweise ist das gegenwärtig nicht der Fall. 

Die Zahl der von den Schulen gemeldeten rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Vorfälle ist in mehreren Bundesländern deutlich gestiegen. Wie groß ist das Problem?

Klein: Dort, wo es eine Meldepflicht für antisemitische Vorfälle gibt wie etwa in Brandenburg oder Hessen, sehen wir, wie alarmierend die Lage ist. Zumal wir eindeutig Parallelen ziehen können: An den Orten, wo ein Anstieg extremistischer und rechtsextremer Meinungen zu verzeichnen ist, steigt auch die Zahl antisemitischer Vorfälle. Bevor wir die notwendigen Schlüsse daraus ziehen, sollte es eine bundesweite Meldepflicht für antisemitische Vorfälle geben. Die Lehrkräfte müssen umfassend geschult werden, so dass sie antisemitische Vorfälle erkennen und adäquat darauf reagieren können. Es braucht einen vorher festgeschriebenen Reaktionsmechanismus, der die Schulleitung miteinbezieht. In jeder Schule sollte zumindest eine Vertrauensperson installiert werden, an die sich Betroffene wenden können. 

Anhand einiger Berichte der Lehrer waren die Schulleitungen nicht erpicht, diese Missstände aufzudecken. Ist das Angst oder eine heimliche Sympathie?

Klein: Die Motivation ist unterschiedlich. In einigen Bereichen herrscht eine Konfliktscheue, sich mit einer Klasse anzulegen, in der vielleicht ein Großteil der Schüler einen migrantischen Hintergrund hat. Wenn es um antisemitische Angriffe auf Israel geht, kommt häufig hinzu, dass auch die Lehrkräfte eine Sympathie für diese Ansichten haben. Nicht selten stellen wir fest, dass Antisemitismus in der Schule nicht nur von Schülerinnen und Schülern ausgeht, sondern auch von den Lehrkräften. Es muss regelmäßige verpflichtende Fortbildungen für die Lehrerschaft geben. Die Kultusministerkonferenz, der Zentralrat der Juden und die Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten haben vor zwei Jahren dazu ein Papier verabschiedet. Auf zehn Seiten ist dort ein Maßnahmenkatalog erarbeitet worden. Jedes Bundesland hat sich schriftlich dazu verpflichtet, diesen umzusetzen. Ich bedauere sehr, dass zwei Jahre nach Verabschiedung dieses Dokuments noch kein einziges Bundesland die Lehrpläne dementsprechend umgeschrieben und die Maßnahmen hinreichend umgesetzt hat.